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Neuregelung des Sorgerechts nicht verheirateter Eltern

Im Mai 2013 ist die Neuregelung des Sorgerechts für Eltern in Kraft getreten, die nicht miteinander verheiratet sind. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass nach der Geburt eines Kindes die alleinige Sorge zunächst bei der Mutter liegt – es sei denn, beide Elternteile erklären im Einvernehmen per Sorgeerklärung die gemeinsame Sorge.

Der Großteil der betroffenen Eltern nutzt diese Möglichkeit bereits.

Neu ist: Auch gegen den Willen der Mutter kann ein Familiengericht auf Antrag des Vaters die gemeinsame Sorge anordnen. Dazu wurde ein schriftliches Verfahren mit kurzen Fristen eingeführt, in dem die Mutter darlegen muss, weshalb die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde.

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