In seiner Stellungnahme zur Anhörung zum Unterhaltsvorschuss im Haushaltsausschuss des Bundestages begrüßt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die vorliegende Reform als einen großen Schritt in die richtige Richtung: Die Aufhebung der Altersgrenze von 12 Jahren und die Entfristung des Bezugsrechts setzen langjährige Forderungen um.
Allerdings kritisiert der VAMV, dass Kinder ab 12 Jahren künftig nur dann Anspruch haben sollen, wenn kein SGB II-Bezug vorliegt oder der betreuende Elternteil mindestens 600 € brutto verdient. Dies widerspricht der Gleichstellung von Bar- und Betreuungsunterhalt und lenkt die Verantwortung vom barunterhaltspflichtigen Elternteil weg.
Auch die Anrechnung des Kindergeldes bleibt reformbedürftig: Der VAMV fordert, es nur hälftig und nicht vollständig vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen – wie es vor 2008 Praxis war.
Die vollständige Stellungnahme ist als PDF abrufbar:
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