Der VAMV hat sich zur vorgeschlagenen Neuregelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II (TBG) positioniert. Diese sieht vor, das Sozialgeld eines Kindes getrennt lebender Eltern anteilig nach Betreuungszeiten aufzuteilen – im Zusammenhang mit dem 9. Gesetz zur Änderung des SGB II („Rechtsvereinfachung“).
Eine tageweise Aufteilung bzw. Kürzung des Sozialgeldes von Kindern getrennt lebender Eltern lehnt der VAMV ab, insbesondere wenn der getrennt lebende Elternteil nicht selbst hilfebedürftig ist. Die Existenzsicherung solcher Kinder sei nur durch Anerkennung eines Umgangs‑kinder‑Mehrbedarfs tatsächlich gewährleistet.
Der VAMV kritisiert, dass in der bisherigen Rechtslage wie auch im Referentenentwurf das kindliche Existenzminimum strukturell unterdeckt bleibt. Eine reine hälftige Aufteilung des Sozialgeldes decke die realen Mehrkosten bei Aufenthalten in zwei Haushalten nicht ab.
Deshalb fordert der VAMV die Einführung eines Umgangskinder‑Mehrbedarfs – in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge für den umgangsberechtigten Elternteil.
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