Der VAMV hat Stellung bezogen zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die temporäre Bedarfsgemeinschaft im SGB II (TBG). Diese Regelung sieht eine Aufteilung des Sozialgeldes eines Kindes getrennt lebender Eltern nach Betreuungszeiten vor – im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des SGB II („Rechtsvereinfachung“) :contentReference[oaicite:7]{index=7}.
Eine tageweise Aufteilung oder Kürzung des Sozialgeldes für Trennungskinder lehnt der VAMV ab – insbesondere wenn der andere Elternteil nicht selbst hilfebedürftig ist. Die Existenzsicherung ist aus Sicht des VAMV erst mit der Anerkennung eines Umgangskinder‑Mehrbedarfs wirklich gewährleistet :contentReference[oaicite:8]{index=8}.
Der VAMV kritisiert, dass der aktuelle Entwurf wie die bestehende Regelung das kindliche Existenzminimum bei wechselnder Haushaltszugehörigkeit strukturell unterdeckt. Eine hälftige Aufteilung deckt die realen Mehrkosten nicht ab, da diese zusätzlich entstehen.
Deshalb fordert der VAMV:
- Einführung eines pauschalierten und gestaffelten → Umgangskinder‑Mehrbedarfs als gesetzlicher Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils
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