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Unterhaltsvorschuss-Reform beschlossen

Berlin, 2. Juni 2017. Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet.

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.

PM_VAMV_UVverabschiedet_02062017.pdf

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