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Reform des Unterhaltsvorschusses: VAMV begrüßt längst überfälligen Schritt

Der VAMV bewertet die Reform des Unterhaltsvorschusses insgesamt positiv: Die geplante Abschaffung der Altersgrenze bei zwölf Jahren sowie der Begrenzung auf 72 Monate bedeutet eine dringend notwendige Entlastung für Einelternfamilien – Forderungen, die der Verband seit Jahren stellt.

Allerdings enthält das Gesetz auch eine problematische Einschränkung: Kinder ab zwölf Jahren erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie nicht im SGB-II-Bezug stehen oder wenn der betreuende Elternteil ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Damit wird der Betreuungsunterhalt faktisch schlechter gestellt als der Barunterhalt – ein Rückschritt gegenüber dem Prinzip der Gleichwertigkeit im Unterhaltsrecht. Der VAMV fordert hier dringend Nachbesserungen.

Auch wird kritisiert, dass weiterhin das Kindergeld vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Eine hälftige Anrechnung – wie vor 2008 – wäre gerechter und würde der finanziellen Realität Alleinerziehender besser entsprechen.

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VAMV_Stlg_Anhoerung-UV_-2017.pdf

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