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Berlin, 08. Juni 2016 – Der VAMV kritisiert, dass der tatsächliche Mehrbedarf von Alleinerziehenden beim Umgang mit dem anderen Elternteil im SGB II nicht ausreichend berücksichtigt wird.

In seiner Pressemitteilung fordert der Verband eine gesetzliche Regelung, die zusätzliche Kosten im Rahmen des Umgangsrechts – etwa für Fahrtkosten, Verpflegung oder Unterkunft – als eigenständigen Bedarf anerkennt.

Die vollständige Pressemitteilung steht im folgenden PDF-Dokument zum Download bereit:

PM_VAMV_SGB-II_Umgangsmehrbedarf_08062016.pdf

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