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Erweiterter Unterhaltsvorschuss tritt in Kraft

Berlin, 18. August 2017. Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an.

Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.

PM_VAMV_UV in Kraft 18082017.pdf

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