Mit dem heutigen Inkrafttreten des „Familienpakets“ haben Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf höheren Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss.
Für Alleinerziehende bedeutet das: Es gilt zu prüfen, ob die angekündigten Beträge tatsächlich auch beim Kind ankommen. Wer keinen dynamischen Unterhaltstitel besitzt, sollte den unterhaltspflichtigen Elternteil umgehend auffordern, ab August den erhöhten Unterhalt zu zahlen – denn dieser kann nicht rückwirkend eingefordert werden.
Die vollständige Pressemitteilung steht im folgenden PDF-Dokument zum Download bereit:
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