Hartz IV: 20.000 Unterschriften als starkes Votum für eine Umgangspauschale für Trennungskinder!
Berlin, 25. November 2016 – Der Sozialausschuss des Bundestages berät am kommenden Montag über die Angemessenheit der Regelbedarfe im Sozialrecht. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert anlässlich dieser Anhörung die Einführung einer Umgangspauschale für Trennungskinder in Hartz IV, damit ihr Existenzminimum gesichert ist.
„Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise zu kürzen, wenn sie sich im Haushalt des getrennt lebenden Elternteils aufhalten – selbst wenn dieser nicht im Leistungsbezug ist –, hat sich verfestigt und ist ungerecht“, kritisiert Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV. „Fixkosten entfallen nicht einfach, nur weil das Kind nicht zu Hause ist. Gleichzeitig braucht der umgangsberechtigte Elternteil Mittel, um das Kind angemessen versorgen zu können.“
Eine Pauschale würde sicherstellen, dass das Sozialgeld nicht gekürzt wird und der entstehende Mehrbedarf in beiden Haushalten abgedeckt ist. „Alleinerziehende brauchen Rechtssicherheit. Kinder sollten unabhängig vom Aufenthaltsort finanziell abgesichert sein – der Umgang darf kein Armutsrisiko darstellen“, fordert Schuster.
Unterstützt wird diese Forderung durch eine Online-Petition der alleinerziehenden Mutter Anna Petri-Satter, die rund 20.000 Unterschriften gesammelt hat. Diese werden vor der Anhörung am 28. November gemeinsam mit dem VAMV an den Sozialausschuss überreicht.
Weitere Informationen und die Stellungnahme des VAMV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz finden Sie unter:
Stellungnahme auf vamv.de ansehen
Die vollständige Pressemitteilung steht im folgenden PDF-Dokument zum Download bereit:
Noch keine Kommentare